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BVerfG - 2 BvR 368/93 |
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (15)
- VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
Landeserziehungsgeld
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Entscheidung eines Landesgesetzgebers, Landeserziehungsgeld als familienpolitische Sozialleistung nach Maßgabe der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel nur deutschen und sonstigen EG-Staatsangehörigen zu gewähren, sachlich vertretbar und Ausfluss der haushaltsrechtlichen Gestaltungsfreiheit des Landes ist (BVerwG vom 18.12.1992 = BVerwGE 91, 327/329; vgl. dazu den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.1995 Az. 2 BvR 368/93). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen. - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 19/05
Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Gewährung von …
Das Hindernis der anspruchshemmenden Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 03.11.1993, 14b REG 6/93 in SozR 3-6935 Nr. 1, vgl. auch BVerwG zum LErzg in Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1992, 7 C 12.92 in DVBl. 1993.787 ff., BVerfG, Beschluss vom 28.03.1995, 2 BvR 368/93), welche sich auf den klaren Wortlaut des BayLErzGG gestützt hat, ist allerdings tatsächlich und rechtlich vollends mit der Verbindlichkeit beanspruchenden "Sürül"-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C 262/96, Slg 1999 I-2743 - bei weiterbestehender Verwaltungspraxis - weggefallen, so dass türkischen Staatsangehörigen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnen und für die der ARB Nr. 3/80 gilt, seither ab diesem Datum Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern sowie Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens zusteht. - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen. - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 29/02
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld; …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen. - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03
Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei; …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen. - LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc- …
Dass muss vor allem dann gelten, wenn - wie hier - vor der Klarstellung durch die EuGH-Entscheidung vom 04.05.1999 die Vereinbarkeit der landesrechtlichen Norm mit europäischem Assoziationsrecht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden war (…vgl. BSG Urteil vom 03.11.1993 - 14 b REg 6/93 = SozR 3-6935 Allg EWG-Abk Türkei Nr. 1; zum baden-württembergischen Landeserziehungsgeld vgl. BVerwG Urteil vom 18.12.1992 - 7 C 12.92, Deutsches Verwaltungsblatt 1993 S.787, Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 28.03.1995 - 2 BvR 368/93). - LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 81/04
Anspruch auf Gewährung des bayerischen Landeserziehungsgeldes; Voraussetzungen …
Das Hindernis der anspruchshemmenden Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 03.11.1993, 14b REG 6/93 in SozR 3-6935 Nr. 1, vgl. auch BVerwG zum LErzg in Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1992, 7 C 12.92 in DVBl. 1993.787 ff., BVerfG, Beschluss vom 28.03.1995, 2 BvR 368/93), welche sich auf den klaren Wortlaut des BayLErzGG gestützt hat, ist allerdings tatsächlich und rechtlich vollends mit der Verbindlichkeit beanspruchenden "Sürül"-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C 262/96, Slg 1999 I-2743 - bei weiterbestehender Verwaltungspraxis - weggefallen, so dass türkischen Staatsangehörigen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnen und für die der ARB Nr. 3/80 gilt, seither ab diesem Datum Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern sowie Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens zusteht. - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 43/02
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen. - LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 56/04
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld; …
- LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 86/04
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Anspruch auf …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen …
- BSG, 25.02.1997 - 14 BEg 12/96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsgrund - Umfassende …