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   BVerfG - 2 BvR 368/93   

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BVerfG - 2 BvR 368/93 (https://dejure.org/9999,109224)
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06

    Landeserziehungsgeld

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Entscheidung eines Landesgesetzgebers, Landeserziehungsgeld als familienpolitische Sozialleistung nach Maßgabe der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel nur deutschen und sonstigen EG-Staatsange­hörigen zu gewähren, sachlich vertretbar und Ausfluss der haushaltsrechtlichen Gestaltungsfreiheit des Landes ist (BVerwG vom 18.12.1992 = BVerwGE 91, 327/329; vgl. dazu den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.1995 Az. 2 BvR 368/93).
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 19/05

    Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Gewährung von

    Das Hindernis der anspruchshemmenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.11.1993, 14b REG 6/93 in SozR 3-6935 Nr. 1, vgl. auch BVerwG zum LErzg in Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1992, 7 C 12.92 in DVBl. 1993.787 ff., BVerfG, Beschluss vom 28.03.1995, 2 BvR 368/93), welche sich auf den klaren Wortlaut des BayLErzGG gestützt hat, ist allerdings tatsächlich und rechtlich vollends mit der Verbindlichkeit beanspruchenden "Sürül"-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C 262/96, Slg 1999 I-2743 - bei weiterbestehender Verwaltungspraxis - weggefallen, so dass türkischen Staatsangehörigen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnen und für die der ARB Nr. 3/80 gilt, seither ab diesem Datum Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern sowie Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens zusteht.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 29/02

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld;

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03

    Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei;

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc-

    Dass muss vor allem dann gelten, wenn - wie hier - vor der Klarstellung durch die EuGH-Entscheidung vom 04.05.1999 die Vereinbarkeit der landesrechtlichen Norm mit europäischem Assoziationsrecht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden war (vgl. BSG Urteil vom 03.11.1993 - 14 b REg 6/93 = SozR 3-6935 Allg EWG-Abk Türkei Nr. 1; zum baden-württembergischen Landeserziehungsgeld vgl. BVerwG Urteil vom 18.12.1992 - 7 C 12.92, Deutsches Verwaltungsblatt 1993 S.787, Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 28.03.1995 - 2 BvR 368/93).
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 81/04

    Anspruch auf Gewährung des bayerischen Landeserziehungsgeldes; Voraussetzungen

    Das Hindernis der anspruchshemmenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.11.1993, 14b REG 6/93 in SozR 3-6935 Nr. 1, vgl. auch BVerwG zum LErzg in Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1992, 7 C 12.92 in DVBl. 1993.787 ff., BVerfG, Beschluss vom 28.03.1995, 2 BvR 368/93), welche sich auf den klaren Wortlaut des BayLErzGG gestützt hat, ist allerdings tatsächlich und rechtlich vollends mit der Verbindlichkeit beanspruchenden "Sürül"-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C 262/96, Slg 1999 I-2743 - bei weiterbestehender Verwaltungspraxis - weggefallen, so dass türkischen Staatsangehörigen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnen und für die der ARB Nr. 3/80 gilt, seither ab diesem Datum Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern sowie Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens zusteht.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 43/02

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld;

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht noch am 28.03.1995 (Az.: 2 BvR 368/93) eine Verfassungsbeschwerde gegen letztgenannte Entscheidung nicht angenommen.
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 56/04

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld;

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 86/04

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Anspruch auf

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld;

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen

  • BSG, 25.02.1997 - 14 BEg 12/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsgrund - Umfassende

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